Da Logopädie zur medizinischen Grundversorgung gehört übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Therapie. Die Ausstellung einer ärztlichen Heilmittelverordnung (Rezept) ist die Voraussetzung für eine logopädische Behandlung.
Im Falle eines Behandlungswunsches ohne ärztliche Verordnung kann die Behandlung auch als Privatleistung erfolen.
Verordnende Ärzte sind: Kinderärzte, Hausärzte, HNO-Ärzte, Neurologen, Kieferorthopäden, Phoniater, Kinder- und Jugendpsychiater.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung erfolgen muss.
Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Ersttermin vereinbaren. Sollten wir nicht ans Telefon gehen können, erreichen Sie den Anrufbeantworter der Praxis. Bitte hinterlassen Sie dort Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, damit wir Sie schnellstmöglich zurück rufen können. Gerne können Sie auch das Kontaktformular unter dem Menüpunkt "Kontakt" nutzen.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin folgende Unterlagen mit:
In der ersten Stunde findet in der Praxis oder bei Ihnen im häuslichen Bereich ein Erstgespräch, ein sogenanntes Anamnesegespräch statt. Sie haben dabei die Möglichkeit, Ihre Problematik und den Grund, warum Sie zu uns in die Praxis gekommen sind, genau zu beschreiben. Daran anschließend werden störungsbildspezifische Diagnostiken durchgeführt, um eine logopädische Diagnose zu erstellen.
Logopädische Therapieeinheiten dauern 30, 45 oder 60 Minuten. Die Dauer ist abhängig vom Störungsbild und der Verordnung Ihres Arztes.
Meistens findet die Therapie 1-2 Mal wöchentlich statt.
Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht. Diese beträgt gemäß den Heilmittelrichtlinien einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10€ Verordnungsgebühr pro Verordnung.
Erwachsene, die einen gültigen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse vorlegen können, sind von dieser Zuzahlung befreit.
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