Informationen für Patienten

Wer trägt die Kosten der Behandlung?

Da Logopädie zur medizinischen Grundversorgung gehört übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Therapie. Die Ausstellung einer ärztlichen Heilmittelverordnung (Rezept) ist die Voraussetzung für eine logopädische Behandlung.

Im Falle eines Behandlungswunsches ohne ärztliche Verordnung kann die Behandlung auch als Privatleistung erfolen.

Wer stellt die Heilmittelverordnung (Rezept) aus?

Verordnende Ärzte sind: Kinderärzte, Hausärzte, HNO-Ärzte, Neurologen, Kieferorthopäden, Phoniater, Kinder- und Jugendpsychiater.

Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung erfolgen muss.

 

Wie vereinbare ich einen Termin?

Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Ersttermin vereinbaren. Sollten wir nicht ans Telefon gehen können, erreichen Sie den Anrufbeantworter der Praxis. Bitte hinterlassen Sie dort Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, damit wir Sie schnellstmöglich zurück rufen können. Gerne können Sie auch das Kontaktformular unter dem Menüpunkt "Kontakt" nutzen.

Bitte bringen Sie zum ersten Termin folgende Unterlagen mit:

  • eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept), deren Ausstellung nicht länger als 14 Tage zurück liegt
  • die Krankenkassenkarte des Versicherten
  • für Kinder: nach Möglichkeit einen aktuellen Hörtest
  • Ihnen vorliegende Berichte/Befunde
  • evtl. einen gültigen Nachweis zur Zuzahlungsbefreiung

Was geschieht in der ersten Stunde?

In der ersten Stunde findet in der Praxis oder bei Ihnen im häuslichen Bereich ein Erstgespräch, ein sogenanntes Anamnesegespräch statt. Sie haben dabei die Möglichkeit, Ihre Problematik und den Grund, warum Sie zu uns in die Praxis gekommen sind, genau zu beschreiben. Daran anschließend werden störungsbildspezifische Diagnostiken durchgeführt, um eine logopädische Diagnose zu erstellen.

Wie lange dauert die Therapie?

Logopädische Therapieeinheiten dauern 30, 45 oder 60 Minuten. Die Dauer ist abhängig vom Störungsbild und der Verordnung Ihres Arztes.

Meistens findet die Therapie 1-2 Mal wöchentlich statt.

Muss ich etwas zuzahlen?

Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht. Diese beträgt gemäß den Heilmittelrichtlinien einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10€ Verordnungsgebühr pro Verordnung.

Erwachsene, die einen gültigen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse vorlegen können, sind von dieser Zuzahlung befreit.

Hier finden Sie uns

Logopädie am Markt
Markt 26
39261 Zerbst /Anhalt

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Telefon 03923 4878480

Mobil    0176 34001607

 

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